Zuzahlungsbefreiung für 2017


Neuen Antrag auf Befreiung stellen
Zuzahlungsbefreiung für 2017

Zuzahlungsbefreiungen gelten jeweils nur ein Jahr. Berechtigte können schon jetzt ihre Befreiung für das Jahr 2017 beantragen. Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung?

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, wenn ihre Gesundheitskosten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Bei chronisch kranken Patienten liegt der erforderliche Satz bei nur einem Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Zuzahlungsrechner ermittelt finanzielle Belastung

Mit einem Zuzahlungsrechner lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen und regelmäßigen Zuzahlungen, zum Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel, kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein.

Zum Nachweis Quittung ausstellen lassen

Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen – einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt. Mit dieser Quittung kann der Patient nachweisen, dass er die zwei Prozent erreicht hat. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf rund zwei Milliarden Euro.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Einen Zuzahlungsrechner finden Sie unter aponet.de

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

News

Kaiserschnitt: Narbe mit Folgen
Kaiserschnitt: Narbe mit Folgen

Wenn die Narbe Probleme macht

Kaiserschnitte sind in Deutschland häufig. 2024 war jede dritte Geburt eine Kaiserschnittentbindung. Neben medizinischen Gründen spielen dabei auch Ängste und Lifestyle-Faktoren eine Rolle. Dass die durch den Kaiserschnitt entstandene Narbe dabei kein rein kosmetisches Problem ist, übersehen dabei viele.   mehr

Vit-D-Tabletten komplett auflösen!
Vit-D-Tabletten komplett auflösen!

Aufpassen bei Säuglingen

Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.   mehr

Im Sommer droht Gewitterasthma
Im Sommer droht Gewitterasthma

Wenn Atemnot in der Luft liegt

Gewitter und eine hohe Pollenbelastung sind eine gefährliche Kombination für Menschen mit Asthma oder andere allergischen Erkrankungen. Denn während des Unwetters und kurz danach droht ihnen ein Gewitterasthma.   mehr

Sonnenschutz für die Lippen
Frau trägt im Auto kosmetischen Lippenstift auf. Vor Sonnenbrand bewahren nur spezielle Sonnenschutz-Produkte.

Sonnenbrand-Gefahr nicht ignorieren

Sonnencreme gehört im Sommer für die meisten zur Grundausstattung. Doch kaum jemand denkt daran, auch die Lippen vor UV-Strahlung zu schützen. Dabei ist die empfindliche Lippenhaut ganz besonders gefährdet.   mehr

Warzen bekämpfen – so geht’s
Warzen bekämpfen – so geht’s

Lästiges Hautproblem

Warzen sind ein häufiges Problem. Vor allem Kinder und Jugendliche bringen sie gerne aus Hallenbädern und Gemeinschaftsduschen mit. Wie wird man sie am besten wieder los?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Lenau-Apotheke
Inhaber Thomas Olczok
Telefon 0211/62 72 45
Fax 0211/62 78 16
E-Mail beratung@lenau-apotheke.com