Asylpaket II verkennt Traumata


Asylsuchende mit Traumata gefährdet
Asylpaket II verkennt Traumata

Mit dem Asylpaket II stellen psychische Erkrankungen in der Regel keine ausreichende Begründung mehr dar, um eine Rückführung betroffener Asylsuchende in ihr Heimatland zu verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde kritisiert die Neuerungen und fordert Korrekturen (DGPPN).
Asylpaket II verkennt psychische Erkrankungen
Angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms verschärft die Bundesregierung mit ihrem neuen Asylpaket II die Regelungen zur Abschiebung von Asylsuchenden in ihr Heimatland. Demnach können grundsätzlich nur noch diejenigen Asylsuchenden mit lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Erkrankungen auf ein Aufenthaltsrecht hoffen, bei denen sich die Erkrankung durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören laut Bundesregierung grundsätzlich nicht dazu. „Der Gesetzesentwurf verkennt die Schwere dieser Krankheitsbilder. Ohne professionelle Hilfe besteht für die Betroffenen nicht nur die Gefahr einer Chronifizierung, sondern auch einer erheblichen Selbstgefährdung. In der Folge von Traumatisierungen können aber auch Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen auftreten, die das Suizidrisiko drastisch erhöhen“, erklärt Dr. Iris Hauth, Präsidentin der DGPPN.

Kriegserlebnisse lösen PTBS aus
Posttraumatischen Belastungsstörungen und andere traumainduzierte Störungen resultieren aus Extremerlebnissen, die die persönlichen Verarbeitungs- und Bewältigungsmechanismen übersteigen. Die Erlebnisse von Krieg, Missbrauch und Verfolgung, wie sie Asylsuchende häufig in ihrem Heimatland erlebt haben, verfolgen sie nach der Flucht in Form von sich immer wieder aufdrängenden intensiven Erinnerungen und Gedanken. Wird die Störung nicht behandelt, drohen den Betroffenen Angstzustände, Panikattacken oder selbstverletzendes Verhalten.

PTBS sind gut behandelbar
Der Bundesregierung zufolge sind psychische Erkrankungen schwer diagnostizier- und prüfbar. Dr. Iris Hauth widerlegt jedoch diese Ansicht. „Die Diagnose von psychischen Erkrankungen wie der PTBS ist heute genauso zuverlässig wie die Diagnostik vieler körperlicher Erkrankungen. Der Gesetzesentwurf erweckt durch seine Formulierungen aber den Eindruck, dass Asylsuchende psychische Erkrankungen regelmäßig als Abschiebungshindernis vortäuschen würden.“

Bei Abschiebung droht eine Verschlimmerung der Symptome
PTBS und andere traumainduzierte Störungen sind mit einer traumafokussierenden Psychotherapie gut behandelbar. Gegebenenfalls dienen Medikamente als Unterstützung. In den Kriegsgebieten ist solch eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung jedoch nicht möglich. Für die Bundesregierung ist allerdings eine theoretisch mögliche Versorgung ausreichend. Die DGGPN betont darüber hinaus den Trugschluss der Bundesregierung, dass sich speziell diese Art von psychischen Erkrankungen nach Abschiebung in das Heimatland nicht verschlimmern würden: Gelangen abgeschobene Asylsuchende erneut an den Ort der Traumaauslösung, nehmen die Symptome an Schwere zu.

DGPPN fordert grundlegende Veränderungen am Asylpaket II

Vor diesem Hintergrund kritisiert die DGPPN nachdrücklich die im Asylpaket II aufgeführten Regelungen für psychisch erkrankte Asylsuchende und fordert grundlegende Überarbeitungen des Asylpakets II. Ein Gesetzesentwurf darf psychische Erkrankungen nicht bagatellisieren und Betroffene stigmatisieren. Darüber hinaus müssen die Forderungen auch umsetzbar sein. „Asylsuchende müssen einen gesundheitlichen Hinderungsgrund für eine Abschiebung innerhalb von einer Woche ärztlich bescheinigen lassen. Wie soll dies innerhalb einer solchen kurzen Frist überhaupt möglich sein? Neben den personellen Ressourcen fehlt es in der Versorgung auch an den notwendigen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen, die für die Abklärung der komplexen Krankheitsbilder unbedingt notwendig sind“, betont Dr. Iris Hauth.

News

Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?
Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?

Überlegt abnehmen

Wer abnimmt, verliert nicht nur Fett. Der Gewichtsverlust geht oft auch mit einem Verlust an Muskelgewebe einher. Dieser Effekt scheint auch bei der Abnehmspritze ausgeprägt zu sein.    mehr

Behörde warnt vor Longevity-Infusionen
Behörde warnt vor Longevity-Infusionen

Fragwürdige Vitamincocktails

Infusionen mit Vitaminen und Aminosäuren gelten auf Social Media als neuer Gesundheitstrend. Unter Schlagworten wie „Longevity“ oder „Biohacking“ werden mehr Schönheit, Energie und gesundes Altern versprochen. Fachleute warnen jedoch vor unterschätzten Risiken.   mehr

Vorsicht in der Höhe mit Kindern
Vorsicht in der Höhe mit Kindern

Gesundes Bergwandern

Wandern in den Bergen ist bei vielen Familien beliebt. Doch ab 2500 m warten neben der intensiven Sonneneinstrahlung auch andere Herausforderungen auf den Körper. Vor allem vor der Höhenkrankheit muss man Kinder schützen.   mehr

Vor Sonne und Stichen schützen

Mann steht vor Palmen und sprüht sich ein Mückenschutzmittel auf den Unterarm.

Sommerliche Herausforderung

Im Sommer möchte man sich meist sowohl vor Mücken als auch vor Sonnenbrand schützen. Was ist dabei zu beachten?   mehr

HPV-Impfung gegen Krebs
HPV-Impfung gegen Krebs

Für junge Menschen empfohlen

Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung gegen das Virus kann davor schützen – doch wie funktioniert das und wer sollte sich impfen lassen?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Lenau-Apotheke
Inhaber Thomas Olczok
Telefon 0211/62 72 45
Fax 0211/62 78 16
E-Mail beratung@lenau-apotheke.com