Notfall am Arbeitsplatz


Selbstschutz hat Vorrang
Notfall am Arbeitsplatz

Jeder hofft, dass er nie mit einem Notfall am Arbeitsplatz konfrontiert wird. Doch wenn es wirklich einmal zu einem Unglück kommt, zählt jede Minute – gleich ob Brand, Unfall oder Herzinfarkt. Der TÜV Rheinland informiert, was dann zu tun ist.

Ersthelfer müssen benannt sein

Ersthelfer müssen schon in kleinen Unternehmen ab zwei Mitarbeitern benannt und ausgebildet werden. Dies besagt § 26 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 1. In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. In einer zweitägigen Schulung lernen sie alles Wichtige von Maßnahmen bei Knochenbrüchen und Verbrennungen über die Versorgung von Wunden mit bedrohlichen Blutungen bis hin zur Wiederbelebung. Dieses Wissen müssen sie alle zwei Jahre in eintägigen Trainings auffrischen. Seit 2013 sind in Unternehmen neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer vorgeschrieben.

Im Notfall greift die Rettungskette

Im Ernstfall beschreibt die sogenannte Rettungskette, wie die Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind. Der Ablauf und die Kontaktdaten von internen und externen Helfern müssen allen Mitarbeitern bekannt sein. Möglich ist dies über das interne Telefonbuch mit allen Notfallrufnummern oder über Aushänge, beispielsweise am schwarzen Brett und in Aufenthaltsräumen. Vordrucke, auf denen individuelle Angaben wie die Namen und Rufnummern der Ersthelfer und des Betriebsarztes ergänzt werden können, halten zum Beispiel die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereit.

Selbstschutz hat Vorrang

Vor der Hilfeleistung stehen vorbereitende Maßnahmen: Verunglückte müssen vor einer akuten weiteren Gefahr wie Absturz oder Feuer geschützt werden. Allerdings hat hier der Selbstschutz des Helfers Vorrang. Im nächsten Schritt gilt es, den Unfall zu melden – bei leichteren Verletzungen an den Ersthelfer im Unternehmen, bei größeren Verletzungen oder in lebensbedrohlichen Fällen über die Notrufnummer 112.
Wichtig ist es, beim Notruf alle Fragen der Leitstelle zu beantworten. Im Anschluss gilt es, bis zum Eintreffen der Helfer, Erste Hilfe zu leisten und den Betroffenen gegebenenfalls zu beruhigen. Die Rettungskräfte übernehmen die Versorgung sowie den Transport des Verunglückten ins Krankenhaus.

Hilfe leisten ist Pflicht

Kommt es zu einem Notfall, ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten. Kenntnisse über Erste Hilfe haben viele unter anderem im Rahmen der Führerscheinausbildung erworben. Dabei muss niemand Angst vor Fehlern haben: Nichts zu tun ist für den Verletzten gefährlicher als eine Hilfe, die nicht ganz korrekt erfolgt. Handelt der Helfer nach bestem Wissen und kann er nicht erkennen, dass eine Hilfsmaßnahme zu einer Verschlimmerung führt, muss er nicht mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen. Im Gegenteil: Unterlässt er Hilfe, macht er sich strafbar.

Quelle: TÜV Rheinland

News

Was ist dran am Proteinhype?
Frau sitzt auf Trainingsmatte und bereitet sich einen Protein-Shake zu.

Joghurt mit Eiweiß bitte

Joghurt mit High Protein, Schokolade mit Protein, oder gleich ein ganzes Regal mit Proteinshakes – Lebensmittel mit Proteinzusatz sind aus den Supermarktregalen nicht mehr wegzudenken. Die Versprechen der Industrie sind groß: Wer mehr Proteine isst, nimmt ab, Proteine machen Muskeln und Veganer*innen sind vom Mangel bedroht. Stimmt das?   mehr

Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?
Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?

Überlegt abnehmen

Wer abnimmt, verliert nicht nur Fett. Der Gewichtsverlust geht oft auch mit einem Verlust an Muskelgewebe einher. Dieser Effekt scheint auch bei der Abnehmspritze ausgeprägt zu sein.    mehr

Behörde warnt vor Longevity-Infusionen
Behörde warnt vor Longevity-Infusionen

Fragwürdige Vitamincocktails

Infusionen mit Vitaminen und Aminosäuren gelten auf Social Media als neuer Gesundheitstrend. Unter Schlagworten wie „Longevity“ oder „Biohacking“ werden mehr Schönheit, Energie und gesundes Altern versprochen. Fachleute warnen jedoch vor unterschätzten Risiken.   mehr

Vorsicht in der Höhe mit Kindern
Vorsicht in der Höhe mit Kindern

Gesundes Bergwandern

Wandern in den Bergen ist bei vielen Familien beliebt. Doch ab 2500 m warten neben der intensiven Sonneneinstrahlung auch andere Herausforderungen auf den Körper. Vor allem vor der Höhenkrankheit muss man Kinder schützen.   mehr

Vor Sonne und Stichen schützen

Mann steht vor Palmen und sprüht sich ein Mückenschutzmittel auf den Unterarm.

Sommerliche Herausforderung

Im Sommer möchte man sich meist sowohl vor Mücken als auch vor Sonnenbrand schützen. Was ist dabei zu beachten?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Lenau-Apotheke
Inhaber Thomas Olczok
Telefon 0211/62 72 45
Fax 0211/62 78 16
E-Mail beratung@lenau-apotheke.com